Frauenpolitik in Österreich seit 1970

Der folgende Maßnahmenkatalog ist der Website der SPÖ-Frauen entnommen. Es sind darin auch eine Reihe familienpolitische und sozialpolitische Punkte enthalten, die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen haben. Es wurden auch Maßnahmen aufgenommen, die nach dem Verlust einzelner Ressorts seitens der SPÖ – etwa im Justizbereich – doch auf SPÖ-Initiative durchgesetzt werden konnten.


SPÖ-MINDERHEITSREGIERUNG 1970-1971

1970

  • Die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes als erster Schritt zu einer umfassenden Familienrechtsreform, bei der die Dominanz des Mannes in der Familie zugunsten gleicher Rechte und Pflichten für beide Elternteile abgeschafft wurde.
  • Hertha Firnberg wird zunächst Ministerin ohne Portefeuille, danach Ministerin für Wissenschaft und Forschung. Gertrude Wondrak Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziale Verwaltung.

SPÖ-ALLEINREGIERUNG 1971-1983

1971

  • Als erster Schritt der pensionsrechtlichen Absicherung für Zeiten der Kindererziehung wurde die Zeit des Karenzurlaubes als Ersatzzeit in die Pensionsversicherung eingeführt.
  • Einführung von Schulfreifahrten und Schulfahrtbeihilfen im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes. Gleichzeitig wurde die Aufnahmeprüfung für die Mittelschule abgeschafft. Dies waren die ersten Schritte zu einer Bildungsexplosion für Mädchen.
  • Einführung von Schul- und Heimbeihilfen, um begabten Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Besuch weiterführender Schulen zu ermöglichen. Sie werden nicht aus dem Familienlastenausgleichsfonds, sondern aus dem Budget des Unterrichtsministeriums bezahlt.
  • Die Witwenpension wird auf 60% des Anspruches des Verstorbenen erhöht. Die Waisenpensionen steigen.
  • Ingrid Leodolter wird Gesundheitsministerin.
  • Elfriede Karl wird Staatssekretärin für Familienfragen im Bundeskanzleramt.

1972 

  • Einführung unentgeltlicher Schulbücher im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes. Die Bücher gehen in das Eigentum der Kinder über. Schulbücher, die für mehrere Klassen gelten, z.B. Wörterbücher und Atlanten, werden jedoch nur einmal ausgegeben.

1973 

  • Die ersten zwölf Monate nach der Geburt eines Kindes gelten grundsätzlich als Ersatzzeit für die Pensionen.
  • Umwandlung der Kinderfreibeträge in Absetzbeträge von der Steuerschuld von 3.200 Schilling für das erste und 4.200 Schilling für jedes weitere Kind jährlich.
  • Umwandlung des Alleinverdienerfreibetrages in einen Absetzbetrag von der Steuerschuld von 1.500 Schilling im Jahr. Dies bringt eine Verbesserung für Familien mit geringem Einkommen. Freibeträge verringern nämlich jeweils die Steuerbemessungsgrundlage und bringen bei einem progressiven Steuertarif für die höchsten Verdienste die größten Vorteile. Absetzbeträge verringern die Steuerschuld und sind, so lange eine entsprechende Steuerschuld besteht, für jede_n Steuerpflichtige_n gleich hoch.
  • Einführung der Individualbesteuerung (im gemeinsamen Haushalt lebende EhepartnerInnen und Kinder versteuern ihre Einkommen getrennt), an Stelle der Haushaltsbesteuerung (im gemeinsamen Haushalt lebende EhepartnerInnen und Kinder versteuern ihre Einkommen gemeinsam). Die Frauen werden hier auch im Steuerrecht zum ersten Mal nicht als Bestandteil eines Haushalts gesehen, sondern als individuelle Persönlichkeit.
  • Einführung einer zusätzlichen Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder.
  • Im Rahmen der Strafrechtsreform wird auch die Fristenregelung vom Parlament beschlossen. Es dauert jedoch bis 1975, bis sie Gesetzeswirklichkeit wird. Damit wurde der heuchlerische und für die Problematik des Schwangerschaftsabbruches schädliche § 144 abgeschafft.
  • Arbeiterinnen und Arbeiter erhalten im Krankheitsfall vier Wochen hindurch den vollen Lohn.

1974

  • Einführung des Mutter-Kind-Passes und der erhöhten Geburtenbeihilfe, wenn Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass nachgewiesen werden. Erfolg dieser Maßnahme war, dass die Säuglingssterblichkeit, Österreich war hier in Europa ein Schlusslicht, von 23,5 Promille im Jahr 1974 auf 7,4 Promille im Jahr 1992 gesunken ist. Es kam auch zu einer besseren Früherkennung von Krankheiten und Behinderungen.
  • Verlängerung der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (absolutes Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung bei Weiterzahlung des Netto-Lohnes) von 12 auf 16 Wochen.
  • Erhöhung des Karenzgeldes und Vereinheitlichung, vorher war das Einkommen des Ehemannes anzurechnen. Dynamisierung mit dem Anpassungsfaktor nach dem ASVG. Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen für Frauen unter 20 Jahren – nur 20 Wochen Versicherungszeit nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Damit wurde der Anspruch des Karenzgeldes für alle Frauen auf eine gleiche Basis gestellt.
  • Alleinstehende Mütter erhalten ein erhöhtes Karenzurlaubsgeld und können anschließend bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Sondernotstandshilfe beziehen, wenn sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder aufnehmen können, weil keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht. Auch verheiratete Mütter, und das wird immer wieder vergessen, deren Ehemänner kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen und erwiesenermaßen für das Kind nicht sorgen oder sorgen können, erhalten ebenfalls das erhöhte Karenzurlaubsgeld.
  • Einrichtung der ersten Familienberatungsstellen. Diese sollen Rat und Hilfe bei allen Fragen des Familienlebens, aber auch zur Empfängnisverhütung und Familienplanung geben.
  • Einführung der kostenlosen Gesundenuntersuchung für Frauen ab 30. Sie dient besonders der Früherkennung von Brustkrebs und Gebärmutterkrebs.

1975 

  • Die Geburtenbeihilfe wird vervierfacht und in zwei Raten ausgezahlt, wenn die Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass während der Schwangerschaft und des ersten Lebensjahres des Kindes nachgewiesen werden.
  • Aufhebung der Steuergruppe A für Ledige. (“Ledigenbesteuerung”)
  • Vereinheitlichung des Kinderabsetzbetrages pro Kind und Jahr.
    Beschlussfassung des ersten Teils der Familienrechtsreform. Jetzt ist die Frau vor dem Gesetz gegenüber dem Mann gleichberechtigt.
  • Universitätsreform – sie gibt den Hochschulen eine demokratische und leistungsfähige Struktur. Bildungsbarrieren für Mädchen werden abgebaut.
    Die 40-Stunden-Woche wird eingeführt. Diese Maßnahme bringt vor allem den berufstätigen Frauen Erleichterung.
  • Aufhebung der Geschlechtertrennung an öffentlichen Schulen.
  • Erstmals gibt es die gesetzliche Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum zu erwerben.

1976 

  • Ausweitung des Anspruches auf Karenzurlaub und Karenzurlaubsgeld auf Adoptivmütter und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch auf Pflegemütter.
  • Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhalt für Kinder, deren Väter sich den Zahlungen entziehen, wird aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bevorschusst. Die Vorschüsse werden von den Jugendämtern bzw. -gerichten bei den Verpflichteten wieder eingetrieben. Die Mütter müssen nicht mehr ihrem Geld nachlaufen.
  • Die sechstägige Pflegefreistellung wird beschlossen. Nunmehr können Eltern sich um ihre kranken Kinder kümmern, ohne wertvolle Urlaubszeit opfern zu müssen.
  • Die Regierung beschließt eine stärkere Anhebung der Mindestrenten. Dies kommt besonders den Frauen zugute. Damit ist im Kampf gegen die Armut wieder ein großer Schritt gesetzt.
  • Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe. Der Mann ist nicht mehr das Haupt der Familie, und die Frau ist ihm nicht mehr untertan, sondern EhepartnerInnen haben gleiche Rechte und Pflichten. Abgeschafft wurde auch die Folgepflicht der Frau, was die gemeinsame Wohnung betrifft. Dies hatte früher des öfteren dazu geführt, dass Männer kurzfristig aus der Ehewohnung in eine Substandardwohnung gezogen sind, die Frau entweder zum Folgen gezwungen haben, oder es war ein Scheidungsgrund. Beide EhepartnerInnen tragen durch Berufstätigkeit oder Haushaltsarbeit zum gemeinsamen Unterhalt bei.

1977 

  • Der Mindesturlaub wird auf vier Wochen verlängert.
  • SchülerInnen und StudentInnen werden für Unfälle im Rahmen von Schul- und Lehrveranstaltungen in den Schutz der Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen.
  • Die erste Reform des Namensrechts tritt in Kraft. Frauen können nunmehr ihren eigenen Namen dem Ehenamen beifügen, oder es kann der Name der Frau als gemeinsamer Ehename bestimmt werden.

1978 

  • Umwandlung des Kinderabsetzbetrages im Einkommenssteuerrecht in die direkte Familienbeihilfe. Diese wird damit wesentlich erhöht, und es erhalten erstmalig Familien Kinderbeihilfe, die vorher den Steuerabsetzbetrag nicht nutzen konnten. Dies gilt besonders für die Landwirtschaft.
  • Reform des Scheidungsrechtes.
  • Neuregelung des Kindschaftsrechtes. Die väterliche “Gewalt” über die Kinder wird beseitigt. Vater und Mutter haben nunmehr gleiche Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern. Väter können die benötigte Unterschrift für Pässe oder Lehrverträge für ihre Kinder nicht mehr verwehren. Auch die Mutter kann seitdem einen Pass oder einen Lehrvertrag unterschreiben.

1979 

  • Das Gleichbehandlungsgesetz tritt erstmalig in Kraft. Die Initiative dazu ging von Abgeordneten der SPÖ aus. Zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes wurde eine – sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte – Gleichbehandlungskommission gebildet. Dank dieses Gesetzes gehört die Unterscheidung zwischen Frauen- und Männerlöhnen in den Kollektivverträgen der Vergangenheit an.
  • Im Bundeskanzleramt wird das Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen eingerichtet. Staatssekretärin für Frauenfragen wird Johanna Dohnal. Franziska Fast, Anneliese Albrecht und Beatrix Eypeltauer sind die drei anderen Staatssekretärinnen, die zusätzlich zu Elfriede Karl von Bundeskanzler Kreisky berufen wurden. Somit ist der erste Schritt zu einer ressortmäßigen Trennung von Familien- und Frauenagenden getan.
  • Versicherungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, insgesamt aber höchstens 72 Monate, können im Wege der Selbstversicherung zu einem begünstigten Beitragssatz erworben werden. Mit diesem “Nachkauf” können die Frauen Pensionslücken schließen.

1980 

  • Arbeiterinnen und Arbeiter erhalten erstmalig eine Abfertigung.
  • Erweiterung des Geltungsbereichs des Unterhaltsvorschussgesetzes für Kinder, bei denen das Vaterschaftsfeststellungsverfahren noch läuft, bei zu geringen Unterhaltstiteln und bei Kindern von Inhaftierten.
  • Erlass über die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung im Bundesdienst.
  • “Selbstbewusstsein kann man lernen.” Im Rahmen dieses Projektes wurden in Österreich rund 400 Frauen als Trainerinnen und Seminarleiterinnen ausgebildet.

1981 

  • Aufhebung der Mehrkinderstaffel bei der Familienbeihilfe, dafür Einführung einer Altersstaffelung für Kinder über 10 Jahre.
  • Beschluss der schrittweisen Einführung der Witwerpension, die damit argumentiert wird, dass auch Frauen nunmehr in der Lage sein müssen, für ihre Familienangehörigen vorzusorgen.
  • Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst.
  • Neue Aufgabenumschreibung des Polytechnischen Lehrganges.
  • Beseitigung der Fixierung hauswirtschaftlicher Lehrinhalte auf Mädchen.

1982 

  • Einführung der Betriebshilfe für Bäuerinnen und Selbständige in der gewerblichen Wirtschaft für die Zeit von 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn vom Krankenversicherungsträger keine Betriebshilfe zur Verfügung gestellt werden konnte, erhalten die Betroffenen ein Wochengeld von 250 Schilling täglich. Damit wurden erstmalig Bäuerinnen und Selbständige in die Mutterschutzleistungen einbezogen.
  • Erleichterung für Eltern (vor allem) von StudentInnen. Einführung der Familienbeihilfe auch für verheiratete Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner des Kindes keine Einkünfte erzielt.
  • Ausweitung des Anspruches auf AlleinverdienerInnenabsetzbetrag auf alleinstehende Elternteile, die mit minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und für sich selbst keine oder nur geringfügige Unterhaltsleistungen erhalten bzw. neben einer Versorgungsleistung nach dem verstorbenen Ehegatten keine oder nur geringfügige Einkünfte beziehen.
  • Einführung eines AlleinverdienerInnenabsetzbetrages im Einkommensteuerrecht.
  • Ausweitung des Mutter-Kind-Passes um eine dritte Rate bei Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gegen weitere Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass.
  • Die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau wurde durch den Bundespräsidenten ratifiziert. Sie begründet kein unmittelbar durchsetzbares Recht für die Frauen Österreichs, verpflichtet aber den Gesetzgeber und die Verwaltung, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung der Frauen zu treffen.
  • Verbesserung der dienstrechtlichen Stellung der Arbeitslehrerinnen. Bereits in Dienst stehende Arbeitslehrerinnen kommen in ein höheres Gehaltsschema nach Absolvierung eines Weiterbildungskurses.

KLEINE KOALITION 1983-1986 

1983

  • Das Familienministerium wird geschaffen.
  • Eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz tritt in Kraft, die es ermöglicht, dass auch die Mutter die Staatsbürgerschaft an die Kinder weitergeben kann. Davor konnte nur der Vater dies tun. Gleichzeitig wurden die Bedingungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft für Frauen und Männer angeglichen.
  • Gewalt gegen Frauen. Obwohl die Einrichtung und Unterhaltung von Frauenhäusern und Notrufen Landessache ist (in Wien wurde 1978 als Pionierleistung das erste Frauenhaus eröffnet), nimmt sich das Frauenstaatssekretariat der Organisation des Erfahrungsaustausches und der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen in den österreichischen Frauenhäusern an.
  • Durch eine Novelle zum Ehegesetz wird das “Heiratsverbot” für geschiedene Frauen aufgehoben. Bis dahin musste eine Frau nach der Scheidung zehn Monate bis zur Wiederverehelichung warten bzw. mittels eines ärztlichen Gutachtens nachweisen, dass sie nicht schwanger ist.

1984 

  • Neuerliche Ausweitung der Geburtenbeihilfe bei Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes gegen weitere Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass.
  • Einführung eines sogenannten Familienhärteausgleichs. Aus den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln kann Familien in besonderen Notsituationen geholfen werden.
  • Im Rahmen der Schulbuchaktion wird die Versorgung von blinden und tauben Kindern mit speziellen Schulbüchern wesentlich verbessert. Für behinderte Kinder werden nun auch therapeutische Unterrichtsmittel in die Schulbuchaktion einbezogen.
  • Durch die 8. Schulorganisationsnovelle wird für bereits in Dienst stehende Arbeitslehrerinnen die Möglichkeit geschaffen, im Wege einer Berufsreifeprüfung an den pädagogischen Akademien zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Damit wurden die Arbeitslehrerinnen beruflich besser gestellt.
  • Vom Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen wird die Aktion “Töchter können mehr – Berufsplanung ist Lebensplanung” gestartet. Die Schwerpunkte dieser Aktion sind: Diskussionsveranstaltungen mit Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen; Mädchenservicestellen in den Schulen und eine regelmäßige Präsentation von Beispielen neuer Berufswege für Mädchen zur Motivierung.

1985 

  • Weitere Verbesserungen in der pensionsrechtlichen Abgeltung für Zeiten der Kindererziehung durch die Einführung eines Zuschlages von 3% der Bemessungsgrundlage. Dies hilft vor allem Frauen mit kürzeren Versicherungszeiten.
  • Eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes tritt in Kraft, die eine Erweiterung des Diskriminierungsverbotes gegenüber Frauen über das Entgelt hinaus auf freiwillige Sozialleistungen sowie auf betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vorsieht. Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen wurden ab diesem Zeitpunkt verboten.
  • Quotenregelung. Der Bundesparteitag der SPÖ beschließt, dass “bei Wahlen in Parteifunktionen sowie bei der Aufstellung und Reihung der KandidatInnen für öffentliche Funktionen darauf Bedacht zu nehmen ist, dass der Anteil der Frauen mindestens deren Anteil an Vertrauenspersonen entspricht, jedenfalls aber 25% der zu Wählenden beträgt. Die Landesparteistatuten können diesen Anteil erhöhen, nicht jedoch verringern. Über die Erfüllung dieser Bestimmung ist den jeweiligen Parteigremien Bericht zu erstatten.” Als Erfüllungszeitraum wurden 10 Jahre angenommen.
  • Durch das Abgabenänderungsgesetz 1985 wird der gemeinsame Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes durch Ehepartner von der Schenkungssteuerpflicht befreit.
  • Das Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst wird unbefristet verlängert. Im Berichtszeitraum 1980 bis 1985 konnte in den Verwendungsgruppen A/a und B/b eine Erhöhung des Frauenanteils um 7,8% erzielt werden.
  • Umbenennung der Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen in Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und gleichzeitig Anhebung zu einer Höheren Schule mit Reifeprüfungsabschluss.
    Arbeitslehrerinnen werden auch an der Pädagogischen Akademie ausgebildet.

1985/86 

  • Bildungsprojekt für Bäuerinnen. Im Rahmen dieses Projekts wurden Bäuerinnen als Gruppenleiterinnen ausgebildet.

GROSSE KOALITION 1986-1999 

1986 

  • Anspruch auf Familienbeihilfe für arbeitslose Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, wenn die oder der Jugendliche als arbeitssuchend gemeldet ist und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und auch keine Leistungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz bezogen werden.
  • Eine Neuregelung der EhepartnerInnenhaftung bei Krediten tritt in Kraft. Diese Regelung bringt Erleichterungen für viele geschiedene Frauen, die mit den Kreditverträgen aus ihrer Ehe vom Mann sitzengelassen wurden. Die Haftung eines/einer EhepartnerIn wird reduziert. Die ideale Lösung dieses Problems, nämlich die Entlassung des/der EhepartnerIn aus der Mithaftung im Falle eines entsprechenden Scheidungsvergleiches konnte nicht durchgesetzt werden.
  • Angleichung der Lehrpläne von Buben und Mädchen bezüglich Hauswirtschaft und Geometrisches Zeichnen.

1987 

  • Hilde Hawlicek wird Bundesministerin für Unterricht, Sport und Kunst.
  • Möglichkeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die ein im gemeinsamen Haushalt lebendes behindertes Kind pflegen und deren Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich in Anspruch genommen wird. Diese Selbstversicherungsmöglichkeit gibt es längstens bis zum 30. Lebensjahr des Kindes. Die Beiträge für diese Selbstversicherung werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Diese Leistung kommt infolge der traditionellen Rollenaufteilung besonders Frauen – Müttern behinderter Kinder – zu.
  • Für AlleinverdienerInnen mit Kindern wird ein Zuschlag zum AlleinverdienerInnenabsetzbetrag von 600 Schilling pro Kind und Jahr eingeführt.
  • Umbenennung der Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und höhere Lehranstalten für Frauenberufe in Fachschulen für wirtschaftliche Berufe bzw. höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und sukzessive Erweiterung des Bildungsziels für diese Schulart.
  • Mädchen in der Hauptschule werden zum Besuch des Geometrischen Zeichnens verpflichtet. Im selben Jahr wird der Pflichtgegenstand Hauswirtschaft in der Hauptschule auch für Buben verbindlich.
  • Aufhebung der getrennten Werkerziehung für Knaben und Mädchen in den Hauptschulen.

1988 

  • Erhöhung des Kinderzuschlags zum AlleinverdienerInnenabsetzbetrag auf 1.500 Schillng pro Kind und Jahr. Wer zu wenig verdient, bekommt diese Kinderzuschläge bar ausgezahlt. Die Freigrenze für geringfügige Einkünfte des/der nicht erwerbstätigen EhepartnerIn – meistens die Frauen – werden bei Vorhandensein von mindestens einem Kind von 20.000 auf 40.000 Schilling erhöht. Die gleiche Freigrenze gilt für Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils.
  • Gesetz über den vorläufigen Unterhalt für Minderjährige. Dieses Gesetz erlaubt es, bereits Unterhaltszahlungen einzufordern, während das oft langwierige Verfahren, wie hoch der endgültige Unterhalt sein wird, noch läuft. Die Mütter bekommen früher Geld für ihre Kinder.

1989 

  • Gesetzliche Regelung, dass auch therapeutische Unterrichtsmittel für behinderte Kinder in die Schulbuchaktion einbezogen werden.
  • Umbenennung des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen in Wirtschaftskundliches Realgymnasium und Beseitigung der fraulichlebenskundlichen Unterrichtsgegenstände aus dem Fächerkanon.
  • Aufhebung der getrennten Werkerziehung für Knaben und Mädchen für die AHS.
  • Im Strafrecht wird der Tatbestand der Vergewaltigung neu geregelt. Von nun an darf es nicht mehr zu einer “zweiten Vergewaltigung im Gerichtssaal” kommen. Das heißt, es dürfen keine Fragen über das Vorleben des Opfers gestellt werden, die vergewaltigte Frau kann während des Verfahrens eine Person ihres Vertrauens beiziehen, und sie hat das Recht, den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung zu verlangen. Es darf auch nicht fotografiert werden.
  • Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt.
  • Reform des Jugendwohlfahrtsrechts. Die Stellung der Mutter eines unehelichen Kindes wird wesentlich verbessert.
  • Erstmalig ist es möglich, dass ein gewalttätiger Ehemann aus der Wohnung gewiesen werden kann, unabhängig von einem laufenden Scheidungsverfahren.
  • Erbrechtsänderungsgesetz. Der überlebende Ehegatte hat das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen.
  • Uneheliche Kinder werden hinsichtlich ihres Erbrechts den ehelichen gleichgestellt.

1990 

  • Einführung des Elternkarenzurlaubes. Die Eltern können wählen, wer von ihnen Karenzurlaub und Karenzurlaubsgeld bezieht bzw. auch den Anspruch teilen. Für Karenzurlaub nehmende Väter gelten die gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wie bisher für Mütter.
  • Ausweitung des Karenzurlaubes und des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld auf zwei Jahre. Anstelle des zweiten Karenzurlaubsjahres ist Teilzeitregelung für beide Elternteile im zweiten Lebensjahr des Kindes oder Teilzeitregelung für einen Elternteil im zweiten und dritten Lebensjahr möglich. Teilzeitbeihilfe bis zum Höchstausmaß des halben Karenzurlaubsgeldes.
  • Für unselbständig erwerbstätige Mütter gibt es Teilzeitbeihilfe, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das Karenzurlaubsgeld nicht erfüllt sind, aber Anspruch auf Wochengeld besteht.
  • Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen für Frauen aus befristeten Dienstverhältnissen.
  • Teilzeitbeihilfe auch für Selbständige in der gewerblichen Wirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft, wenn vorher Anspruch auf Betriebshilfe bestanden hat.
  • Wiedereinstellungsbeihilfe für Betriebe bis zu 50 ArbeitnehmerInnen, wenn ein Elternteil beide Karenzjahre in Anspruch genommen hat und nach dem Karenzurlaub mindestens ein Jahr im Betrieb weiter beschäftigt wird.
  • Das zweite Karenzjahr zählt auch als Ersatzzeit für die Pension.
  • Einführung eines Zuschlags zur Familienbeihilfe von 200 Schilling pro Kind und Monat für Familien mit sehr niedrigem Einkommen.
  • Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes

Wesentliche Neuerungen:

  • Ausweitung des Gleichbehandlungsgebotes auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses, den beruflichen Aufstieg und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Festlegung von Schadenersatzregelungen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
  • Frauen, die benachteiligt werden, müssen dies vor der Gleichbehandlungskommission bzw. vor Gericht nicht mehr beweisen; das Gesetz verlangt jetzt nur noch, dass die Diskriminierung glaubhaft gemacht wird.
  • Einsetzung einer Anwältin für Gleichbehandlungsfragen als direkte Ansprechpartnerin.
  • Förderung vorübergehender Sondermaßnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

1991

  • Das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten wird geschaffen. Johanna Dohnal wird Bundesministerin für Frauenangelegenheiten ohne Portefeuille.
  • Zuschlag bzw. Zuschuss zur Geburtenbeihilfe von insgesamt 12.000 Schilling – monatlich 1.000 Schilling im ersten Lebensjahr des Kindes -, der dem Elternteil gebührt, der das Kind überwiegend betreut und der nur dann bezogen werden kann, wenn kein Anspruch auf Wochengeld, Betriebshilfe, Karenzurlaubsgeld oder Teilzeitbeihilfe besteht und das Familieneinkommen die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG nicht übersteigt.

1992 

  • Brigitte Ederer wird Staatssekretärin für Integration und Entwicklungszusammenarbeit im Bundeskanzleramt.
  • Einführung einer weiteren Altersstaffel der Familienbeihilfe. Für Kinder über 19 Jahre – im Wesentlichen Studierende – von 300 Schilling. Das Höchstalter für den Bezug der Familienbeihilfe wird nach einer vorübergehenden Absenkung auf 25 Jahre wieder auf 27 Jahre angehoben. Ein Studiennachweis muss erbracht werden.
  • “Frauen 2000” – ein Programm der Frauenministerin zur Förderung von Frauen in der Privatwirtschaft.
  • Das Fortpflanzungsmedizingesetz verhindert Geschäftemacherei mit der menschlichen Fortpflanzung. Die Mutterschaft bei künstlicher Fortpflanzung wird eindeutig geregelt. Mutter im Rechtssinn ist die Frau, die das Kind geboren hat.

1993 

  • Infolge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes wird im Einkommensteuerrecht wieder ein Kinderabsetzbetrag eingeführt. Dieses Erkenntnis war für die SPÖ jedoch Anlass, umfangreiche Verbesserungen im Rahmen eines Familienpaketes einzuführen und nicht dem Willen der Verfassungsrichter, dass für Kinder besser verdienender Eltern mehr vom Staat aufgewendet werden soll, zu entsprechen. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 350 Schilling für das erste, 525 Schilling für das zweite und 700 Schilling für jedes weitere Kind und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Der 1978 verwirklichte Grundsatz, dass Familienförderung – d.h. Kinderförderung – auch jenen Familien, die wenig oder kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, in voller Höhe zugute kommen muss, wird damit beibehalten.
  • Aufgrund eines weiteren Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes wird für Steuerpflichtige, die für Kinder, mit denen sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe des Kinderabsetzbetrages eingeführt.
  • Zur teilweisen Finanzierung der oben angeführten Maßnahmen wird der bisherige Kinderzuschlag zum AlleinverdienerInnenabsetzbetrag aufgehoben. Ebenso wird die Kinderermäßigung bei der Besteuerung sonstiger Bezüge aufgehoben. Diese Bezüge (vor allem 13. und 14. Gehalt) werden – abgesehen von einem Freibetrag von 8.500 Schilling – mit einem einheitlichen Steuersatz von 6% besteuert. Die Möglichkeit, für Kinder zusätzliche Sonderausgaben von 5.000 Schilling pro Kind und Jahr geltend zu machen, wird aufgehoben. Der 1990 eingeführte Kinderzuschlag wird aufgehoben. Die Einführung der neuen Kinderabsetzbeträge, die gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden, bringt aber, trotz der genannten Einschränkungen, für die meisten Familien Vorteile.
  • AlleinverdienerInnen- und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag werden im Einkommensteuergesetz getrennt angeführt. Für den Anspruch auf AlleinerzieherInnenabsetzbetrag sind eigene Einkünfte bzw. Unterhalts- und Versorgungsleistungen, die der/die AlleinerzieherIn für sich selbst erhält, nicht mehr hinderlich. Der AlleinverdienerInnen- und der AlleinerzieherInnenabsetzbetrag betragen jährlich 5.000 Schilling. AlleinverdienerInnen- (bei mindestens einem Kind) und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag werden, wenn sie infolge zu geringer Einkünfte steuerlich nicht wirksam werden, bis zu einem Höchstausmaß von 2.000 Schilling bar ausbezahlt.
  • Neuregelung im Rahmen der Pensionsreform. Kindererziehungszeiten (bis zu vier Jahren pro Kind) werden auf die Anwartschaft angerechnet.
  • Lehrlingsfreifahrt.
  • Wahlfreiheit für Mädchen und Buben zwischen den Wahlpflichtfächern technisches Werken und textiles Werken.
  • Gleichbehandlungspaket:
    Im Dezember 1990 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das Pensionsanfallsalter für Frauen (60 Jahre) und für Männer (65 Jahre) dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Begründung: Frauen können nicht beim Pensionsalter gleich behandelt, ansonsten aber benachteiligt werden. Als Folge trat auf Betreiben der Frauenministerin das “Gleichbehandlungspaket” in Kraft, das den unterschiedlichen Lebensbedingungen der Frauen Rechnung trägt und die berufliche Gleichstellung der Frauen sicherstellen soll.

Es umfasst unter anderem:

  • Verbot der mittelbaren Diskriminierung. Darunter versteht man, dass Diskriminierungen unterlassen werden müssen, die Frauen im Allgemeinen betreffen.
  • Anfechtung nach einer Kündigung, Entlassung wegen Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
  • Schadenersatz bei Diskriminierungen im Dienstverhältnis.
  • Strafbarkeit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Schadenersatz bei sexueller Belästigung.
  • Sanktionen bei Verletzung des Gebotes der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung.
  • Aushangpflicht für das Gleichbehandlungsgesetz.
  • Vertretung von Frauen in der Gleichbehandlungskommission.
  • Verbesserter Mutterschutz, vor allem bei befristeten Dienstverhältnissen.

Zum Bereich Mutterschutz wurden Novellen zum Mutterschutzgesetz, Eltern-Karenzurlaubsgesetz, Hausbesorgergesetz und zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz notwendig:

  • Erweiterung des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz wie Arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Einwirkungen, Akkordarbeiten ab der 20. Schwangerschaftswoche, Arbeiten unter belasteten Gerüchen und besonderer psychischer Belastung bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens.
  • Ablaufhemmung für sachlich nicht gerechtfertigte Dienstverhältnisse bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes lt. Mutterschutzgesetz. Das bedeutet, dass das befristete Dienstverhältnis einer Schwangeren bis zur Wochenhilfe ausgedehnt wird. Anspruch auf Wochengeld besteht dann nach dem ASVG.
  • Verlängerung der Schutzfrist auf längstens 16 Wochen bei Geburt vor der Schutzfrist (Frühgeburt).
  • Statt einer Verlängerung des Kündigungsschutzes nach dem Karenzurlaub ist nun eine zumutbare Schulung bis 20 Wochen nach dem Ende des Karenzurlaubes vorgesehen, falls die Arbeitnehmerin gekündigt wird. Dadurch ergibt sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Anrechnung des Karenzurlaubs im Ausmaß von zehn Monaten für dienstzeitabhängige Ansprüche wie Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsfrist (keine Anrechnung für die Abfertigung).
  • Entlassung einer Schwangeren nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichtes.
  • Die tägliche Arbeitzeit für Schwangere ist mit neun Stunden begrenzt.
  • Verbesserung nach Karenzurlaub:
    Nunmehr ist auch im ersten Lebensjahr des Kindes Teilzeitbeschäftigung anstelle des Karenzurlaubs möglich. Nimmt nur ein Elternteil diese Teilzeitbeschäftigung in Anspruch, besteht der Anspruch bis zum 4. Geburtstag des Kindes. Das Gleiche gilt, wenn die Eltern nacheinander die Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme endet die Teilzeitbeschäftigung mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Die Teilzeitbeschäftigung ist nun auch dann möglich, wenn vor der Geburt nicht in Vollzeit gearbeitet wurde. Wenn mit dem Arbeitgeber keine Einigung über die Teilzeitbeschäftigung erzielt werden kann, kann er auf Einwilligung geklagt werden. Die Ablehnung des Arbeitgebers muss sachlich gerechtfertigt sein.
  • Verbesserung im Arbeitsverfassungsgesetz bezüglich Mindestentgelte.
    Frauenförderungsprogramme durch Betriebsvereinbarungen.
  • Angemessene Vertretung von Frauen im Betriebsrat als Sollvorschrift.
  • Betriebsratsausschüsse für Frauen und Familienangelegenheiten.
  • Ausdehnung der Pflegefreistellung bis zu zwei Wochen.
    Wenn für eine Arbeitnehmerin (Arbeitnehmer) nach Ausschöpfung der einwöchigen Pflegefreistellung keine günstigere Regelung besteht, dann gilt: Ausdehnung der Pflegefreistellung auf das zweifache Höchstausmaß der Wochenarbeitszeit: die erste Woche so wie bisher, die zweite Woche wird nur zur Pflege eines erkrankten Kindes bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Zudem: Pflegefreistellung auch bei Ausfall der Betreuungsperson für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, etwa wenn die Großmutter erkrankt, die ihr Enkelkind betreut.
  • Benachteiligungsverbot für Teilzeitarbeit

In einer Novelle zum Arbeitszeitgesetz wurden im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit folgende Änderungen festgelegt:

  • Freiwillige Sozialleistungen, die Vollbeschäftigte erhalten, müssen aliquot auch den Teilzeitarbeitenden gewährt werden.
  • Mehrarbeit, also Arbeit über die vereinbarte Stundenanzahl hinaus, müssen sie nur dann leisten, wenn
    – sie eine konkrete Rechtsgrundlage zur Mehrarbeit verpflichtet,
    – erhöhter Arbeitsbedarf gegeben ist,
    – berücksichtigenswerte Interessen ihrerseits nicht entgegenstehen.
  • Wenn sie regelmäßig Mehrarbeit leisten, muss ihnen diese von nun an z.B. auf die Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) angerechnet werden.
  • Bei Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber müssen in jedem Fall ihre Interessen berücksichtigt werden.
  • Auch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist von nun an von jedem Arbeitgeber bei der Sozialversicherung namentlich und mit der Entgelthöhe zu melden.
  • Kündigungsschutz und Verbesserungen für Heimarbeit (Heimarbeitsgesetz).
    Das Heimarbeitsgesetz wurde so abgeändert, dass Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter rechtlich besser abgesichert sind.

Wesentliche Änderungen:

  • Abfertigungsanspruch
  • Genaue Vorschriften über die Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses
  • Pflegefreistellung
  • Auszahlung des Feiertagsentgelts
  • Verschärfung der Strafbestimmungen bei Verstoß gegen das Heimarbeitsgesetz
  • Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes.
  • Verbesserungen für ausländische Mütter. Sie können nun Geburtenbeihilfe beziehen, wenn sie drei Jahre vor Beanspruchung eines Teiles der Geburtenbeihilfe in Österreich gelebt haben.
  • Auszahlung der Familienbeihilfe direkt an die Mütter.
  • Berichtlegungsgesetz für die Gleichbehandlung.
  • Quotenregelung in der SPÖ erweitert. Die 25%-Quote wurde von der Kann- zur Sollbestimmung. 40% Mindestquote sind innerhalb von 10 Jahren angestrebt. Dies hat auch Vorbildwirkung für andere politische Kräfte in unserem Land. Für die Frauen Österreichs ist es eine Garantie, dass innerhalb der SPÖ auch weiterhin eine wachsende Anzahl von Frauen mit ihnen gemeinsam ihre Interessen vertreten werden.

1994

  • Christa Krammer wird Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz.
  • Eleonore Hostasch wird Präsidentin der Bundesarbeitskammer.
  • Neues ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
    Bis zum Jahr 2000 soll in Etappen eine flächendeckende arbeitsmedizinische Betreuung in allen Betrieben aufgebaut werden, d.h. jede/r ArbeitnehmerIn hat ein Recht auf eine optimale sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Dem Arbeitsinspektorat kommt eine wichtige Funktion bei der Umsetzung des Gesetzes zu. Häufigste Berufserkrankungen bei Frauen sind: Komplikationen in der Schwangerschaft, Hauterkrankungen und Infektionserkrankungen, Krebserkrankungen.

1995 

  • Helga Konrad wird Bundesministerin für Frauenangelegenheiten.
  • Änderung des Namensrechtes:
  • Beide EhepartnerInnen einigen sich auf einen gemeinsamen Namen; entweder auf den Geburtsnamen der Frau oder auf jenen des Mannes. Weitere Möglichkeit: beide behalten ihre eigenen Namen.
  • Auch Doppelnamen sind möglich: Nimmt die Frau beispielsweise den Namen des Mannes an, kann sie ihren Geburtsnamen voranstellen oder hinten anfügen (muss in die Standesurkunde eingetragen werden). Ist der Geburtsname bereits ein Doppelname, und ein Partner will den Namen des anderen zusätzlich führen, hat der künftige Name zwei Bindestriche.
  • Auf den Namen des Kindes müssen sich die Eheleute bereits bei der Heirat einigen. Sollte dies nicht der Fall sein, tragen die künftigen Kinder automatisch den Namen des Vaters.
  • Für verheiratete Frauen wurde die Möglichkeit geschaffen, den ursprünglichen Namen – mittels Antrag bis spätestens 30. April 2007 – wiederzuerlangen.
  • Bundesfinanzgesetz samt Begleitgesetzen

Bereich Familie:

  • Beibehaltung der Mehrkinderstaffel
  • Lineare Reduktion der Familienbeihilfe um 100 Schilling monatlich
  • 10% Selbstbehalt bei SchülerInnenfreifahrten (Höchstgrenze von 300 Schilling monatlich)
  • Keine 1,5-Kilometer-Grenze bei SchülerInnenfreifahrt
  • 10-prozentiger Selbstbehalt bei Schulbüchern

Karenzurlaubsgeld:

  • Beibehaltung des erhöhten Karenzgelds
  • Differenz zwischen erhöhtem und normalem KUG beträgt 2.500 Schilling
  • Name des Vaters muss für die Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Karenzgeldes genannt werden
  • Inkrafttreten der Neuerung mit 1.1.1996
    Abgabenmodell sowie Rückzahlungspflicht bei Einkommen über der Höchstbemessungsgrundlage
  • Novelle zum Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1979 und Eltern-Karenzurlaubsgesetz:
    Mit dieser Novelle wurde eine Gefahrenbewertung für von Frauen besetzten Arbeitsplätzen geschaffen. Es gelten strengere Bestimmungen für Schwangere im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen. Die Dienstgeber wurden verpflichtet, Schwangeren und stillenden Müttern Liegemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Weiters wurde der Kündigungsschutz für Hausgehilfinnen und Hausangestellte verbessert.

1996 

  • Bundesgesetz zum Schutz gegen Gewalt in der Familie. Dem neuen Gesetz zufolge muss der Täter und nicht das Opfer im Gewaltfall die Wohnung verlassen. Das Gesetz ist ein Meilenstein zum Schutz gegen häusliche Gewalt. Fünf Interventionsstellen gegen Gewalt, die im Notfall von der Exekutive und den Gerichten verpflichtend eingeschaltet werden, sind derzeit in der Projektphase.
  • 600 Millionen Bundesmittel für Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Als wesentlicher Fortschritt für die Vereinbarkeit von Beruf und Kind ist die Bereitstellung von 600 Millionen Schilling aus dem Bundesbudget, ausgehandelt von der Frauenministerin, für den Ausbau von Kinderbetreuungsseinrichtungen zu sehen. Für die Realisierung der Projekte sind die Länder zuständig.
  • Strukturanpassungsgesetz im Bereich der Familienleistungen:
  • Entfall der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder nicht österreichischer StaatsbürgerInnen.
  • Bindung der Familienbeihilfe für StudentInnen und SchülerInnen an die Schul- und Studiendauer.
  • Entfall der Geburtenbeihilfe; Personen mit sehr geringem Einkommen können Zahlungen aus dem Härteausgleichsfonds in Anspruch nehmen. Leistungen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms können weiterhin kostenlos in Anspruch genommen werden.
  • Deckelung der Ausgaben für Schulbücher bei 1,2 Milliarden Schilling.
    Entfall der Freifahrten für StudentInnen ab dem 19. Lebensjahr.
    Aufteilung des zweijährigen Karenzurlaubs auf beide Elternteile: 1,5 Jahre für den/die eine/n und 0,5 Jahre für den/die andere/n PartnerIn.
  • Kampagne “Ganze Männer machen halbe/halbe”.
    Kampagne der Frauenministerin zur partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit. Umfrageergebnisse zeigten, dass damit enorme Bewusstseinsarbeit geleistet wurde: 55% der ÖsterreicherInnen sind der Meinung, dass sich Männer mehr an der Hausarbeit beteiligen sollten.
  • Grundlagenarbeit zur eigenständigen Altersvorsorge von Frauen.
    Im Auftrag der Frauenministerin wurde das derzeitige Pensionssystem unter die Lupe genommen, und es wurden drei sehr detaillierte und praktikable Modelle zur eigenständigen Altersvorsorge erarbeitet (Pensionssplitting, Zwei-Säulen-Modell, Mindestpflichtversicherungsmodell). Ziele sind:
  • eigenständige Alterssicherung für alle Frauen,
  • Armutsvermeidung,
  • Lebensstandardsicherung,
  • verbesserte Berücksichtigung der unbezahlten Versorgungsarbeit (Kinderbetreuung, Pflege) in der Pensionsversicherung.
  • Novellen zu den Gleichbehandlungsgesetzen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind vorbereitet.
  • Erste Schutzeinrichtung für Opfer des Frauenhandels.
  • Regionalisierung der Gleichbehandlunganwaltschaft.
    Auf Initiative der Frauenministerin wurde durchgesetzt, dass es 1998 die erste Regionalanwältin für Gleichbehandlungsfragen in Innsbruck geben wird.

1997 

  • Frauenvolksbegehren
    Als die Initiatorinnen des Volksbegehrens bei den Nationalratsabgeordneten um Unterstützung baten, waren die SPÖ-Frauen bei den Erstunterzeichnerinnen. Der Erfolg von 645.000 Unterschriften verdeutlichte den nach wie vor gegebenen Handlungsbedarf im frauenpolitischen Bereich. Die SPÖ-Frauen stehen voll hinter den Forderungen, auch wenn einiges bereits – gegen den großen Widerstand des Koalitionspartners – umgesetzt werden konnte.
  • Barbara Prammer wird Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.
  • Eleonore Hostasch wird Bundesministerin für Soziales und Gesundheitsfragen.
  • Eröffnung des ersten Business-Frauencenters.
  • Das Gewaltschutzgesetz tritt am 1. Mai 1997 in Kraft. Herzstücke dieses europäischen Meilensteins in der Gewaltprävention sind die Möglichkeit, den Täter auch ohne Anzeige der Wohnung verweisen zu können und die Möglichkeit eines Rückkehrverbotes für Gewalttäter.
  • Im Bundeskanzleramt wurde mit der Sektion VII eine Frauensektion eingerichtet, die von Johanna Hoffmann geleitet wird. Mit Maria Stoppacher wird im Bundespressedienst eine zweite Frau zur Sektionschefin ernannt.
  • Die sozialrechtliche Absicherung geringfügig Beschäftigter bedeutet einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens.

1998 

  • Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung:
    Im Frühjahr 1998 wird die im Rahmen des Frauenvolksbegehrens geforderte verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht. Diese Staatszielbestimmung stellt auch nochmals die Zulässigkeit aktiver Frauenförderungsmaßnahmen (“Quoten”) klar.
  • Kinderbetreuungsmillionen:
    1998 konnten 19.000 neue Kinderbetreuungsplätze mit den 600 Millionen vom Bund und den 600 Millionen von den Ländern geschaffen werden. Für die Jahre 1999 und 2000 sind weitere 600 Millionen Schilling für diesen Zweck vorgesehen.
  • Nach Graz werden in diesem Jahr vier weitere Interventionsstellen (Wien, Innsbruck, Salzburg und Linz) gegen Gewalt an Frauen und Kindern errichtet.
  • Modellprojekt zur Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Ziel ist die optimale Begleitung für Opfer und deren Vertrauenspersonen während des gerichtlichen Verfahrens.
  • Das neue SPÖ-Parteiprogramm übernimmt die eigenständige Alterssicherung für Frauen.
  • Lilian Hofmeister wird als Ersatzmitglied in den Verfassungsgerichtshof nominiert. Damit sind von den 18 Mitgliedern des VfGH 4 Frauen.
  • Im Zuge der Anti-Gewalt-Kampagne “HALT der Gewalt” wurde die Gewalthotline gegen Männergewalt eingerichtet.
  • Das EU- Projekt CINDERELLA zur Berufsbildentwicklung für Tageseltern ist im EU-Raum mit 10 Institutionen in England, Deutschland, Belgien und Italien verbunden. Das Projekt soll mithelfen, Lösungen für den Mangel an bedürfnisgerechten Kinderbetreuungsplätzen sowie der Problematik der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen nach der Kinderpause zu finden.
  • Im Rahmen der IST 98 wird die Wiener Deklaration, die eine umfassende Empfehlung für einen europaweiten Aktionsplan zu Forcierung der Beteiligung von Frauen in der Entwicklung, Gestaltung und Anwendung der I&K-Technologien darstellt, vorgestellt.
  • Die Möglichkeit des Hineinoptierens in die Pensions- und Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte wird eingeführt. (Der Großteil der geringfügig Beschäftigten sind Frauen.)

1999 

  • Das Budget für Frauenservicestellen konnte im Verlauf der Amtszeit von Frauenministerin Barbara Prammer nahezu verdreifacht werden. Mit dem Geld wurden 126 Frauenprojekte gefördert.
  • Als Maßnahme zur längerfristigen Absicherung der bundesweiten Frauenservicestellen wurden 3-jährige Rahmenverträge für diese Einrichtungen abgeschlossen.
  • Mit 1.1.1999 tritt der erste Teil der neuen Familienförderung in Kraft. Diese bringt eine Erhöhung der Familienförderung, einen Mehrkinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen und eine Anhebung der Negativsteuer für AlleinerzieherInnen und -verdienerInnen.
  • Im Rahmen des kleinen Familienpakets konnten einige wesentliche Verbesserungen erreicht werden (u.A. Flexibilisierung der Karenzregelungen: Meldefristen, Karenzzeitkonto, eigenständiger Anspruch der Väter auf Karenz, zweimalige Teilungsmöglichkeit der Karenz zwischen Mutter und Vater).
  • Ausgehend von der Studie “Die Hälfte des Himmels”, die sich mit der Situation der Künstlerinnen sowie ihrem benachteiligten Zugang zu Förderungen befasst, wurde von der Frauenministerin erstmals der Frauenkunstpreis in der Sparte der “Neuen Medien” an 5 junge Künstlerinnen und weitere kleine Projekte verliehen.
  • Claudia Kahr wird von der Bundesregierung für den Verfassungsgerichtshof als Vollmitglied nominiert. Damit sind 5 von 18 Mitgliedern des VfGH Frauen.

SCHWARZ-BLAUE KOALITION 2000-2006 

2000

  • Mit 1.1. tritt das neue Eherecht in Kraft, das eine Verdeutlichung der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit sowie eine Dynamisierung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit sich bringt. Verbesserungen ergeben sich vor allem bezüglich des Unterhaltsanspruchs, der nicht mehr gänzlich verschuldens- sondern bedarfsorientiert ist. Im Falle der Rückkehr von Hausfrauen in die Erwerbstätigkeit kann diesen keine Mitschuld mehr aufgrund einer Vernachlässigung der Haushaltsführung angelastet werden.
  • Mit 1.1.2000 tritt der zweite Schritt der Familienförderung in Kraft. Insgesamt betrachtet (seit 1998) erhalten Familien somit um 6.000 Schilling mehr pro Kind.
  • Jänner: Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP.
    Februar: Angelobung des Kabinetts Schüssel – Riess-Passer. Die ÖVP stellte als drittstärkste Partei den Kanzler.
  • Barbara Prammer holt als SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Bettina Stadlbauer als Bundesfrauengeschäftsführerin. Die SPÖ-Frauen machen in der Folge mit zahlreichen Aktionen, Kampagnen und Veranstaltungen auf die frauenpolitischen Rückschritte aufmerksam.
  • Das eigenständige Frauenministerium wird abgeschafft. (Bundesministeriengesetznovelle 2000)
  • Frauenagenden werden dem Ministerium für Gesundheit und Soziales zugeordnet. Elisabeth Sickl (FPÖ) war für kurze Zeit für Frauenfragen zuständig, wurde jedoch bald wieder abgesetzt.
  • Die Kindergartenmilliarde wird gestrichen.
  • Von der sogenannten “Pensionsreform” sind Frauen mehrfach betroffen (Sozialrechtsänderungsgesetz 2000): Die vorzeitige Alterspension aufgrund geminderter Erwerbsfähigkeit wurde ersatzlos gestrichen. Die Hinterbliebenenpension wurde gekürzt, ohne eine Neugestaltung der Alterssicherung für Frauen mit einem eigenständigen Pensionsanspruch zu schaffen.
  • Oktober: Herbert Haupt (FPÖ) wird Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen und ist für Frauenfragen zuständig.
  • Einschränkung der Mitversicherung in der Krankenversicherung (Budgetbegleitgesetz 2000). Es wird zwischen kinderlosen Frauen ohne Krankenversicherung und schutzwürdigen Frauen mit Kindern differenziert.

2001

  • März: Die Abteilung für Männerfragen im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen wird eingerichtet.
  • Anlässlich der Änderung des Kindschaftsrechts und der Wiedereinführung der automatischen gemeinsamen Obsorge gründen die SPÖ-Frauen die Plattform für das Recht des Kindes auf klare Verhältnisse nach der Trennung der Eltern.
  • Kürzung der finanziellen Förderungen für Frauenprojekte.
  • 4. Juli 2001: Der Nationalrat beschließt das Kinderbetreuungsgeld. Damit wird das Karenzgeld abgeschafft. Das Kinderbetreuungsgeld ist nicht mehr an die Erwerbstätigkeit geknüpft.
  • Mit der Abschaffung der automatischen Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation werden Karrierechancen von Frauen im öffentlichen Dienst eingeschränkt. Das Gleichbehandlungsgesetz wird ausgehöhlt.
  • Bei der Aktion “Zukunft ohne Hürden” gemeinsam mit der Sozialistischen Jugend Österreich weisen die SPÖ-Frauen auf die zusätzlichen Hürden seit Bestehen der schwarz-blauen Regierung hin. Die Athletin Steffi Graf ist Patin der Aktion.

2002 

  • Die Regierung Schüssel I (2000-2002) beschloss insgesamt mehr als 30 Belastungsmaßnahmen, die Frauen hart trafen: z.B. dreimalige Erhöhung der Rezeptgebühr, die Erhöhung des Spitalsselbstbehaltes, höhere Selbstbehalte bei Heilbehelfen, Leistungskürzungen der Krankenkassen, …
  • Februar: Die SPÖ-Frauen rufen zur Unterstützung des Sozialstaatsvolksbegehrens auf.

2003

  • Mai: Maria Rauch-Kallat (ÖVP) übernimmt das neue Ministerium für Gesundheit und Frauen.
  • Juni: Die “Pensionsreform” beschert vielen Frauen Einschnitte bei der Pension. Durch den längeren Durchrechnungszeitraum müssen Frauen massive Verluste hinnehmen. Weil die gesamte Lebensarbeitszeit für die Pension herangezogen wird und nicht mehr nur die “besten 15 Jahre”, verlieren Frauen massiv. Teilzeiten und alle sonstigen “Karrierenachteile” werden bei der Berechnung voll erfasst. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten macht die Pensionsverluste bei weitem nicht wett.
  • Gemeinsam mit dem Pensionistenverband stellen die SPÖ-Frauen in einer Broschüre “Zahlen.Daten.Fakten” ihr Konzept einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen vor.

2004

  • Februar: Anlässlich des 65. Geburtstags von Johanna Dohnal wird von den SPÖ-Frauen der “Johanna-Dohnal-Förderpreis” ins Leben gerufen. Die Förderpreise, die jährlich verliehen werden, sind als finanzielle Unterstützung von jungen Frauen gedacht, die mit ihren Projekten und wissenschaftlichen Arbeiten einen Beitrag zu mehr Geschlechterdemokratie leisten.
  • April: Im Präsidentschaftswahlkampf gründen die SPÖ-Frauen das Komitee “Frauen für Heinz Fischer” und können eine große Zahl von Unterstützerinnen gewinnen. Heinz Fischer wird zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.
    ÖVP-Kandidatin Benita Ferrero-Waldner reagiert mit dem Spruch: “Die linken Emanzen haben mir geschadet.” Die SPÖ-Frauen eröffneten die Diskussionsplattform “Achtung! Linke Emanze!”
  • Juni: “Frauen für ein soziales Europa” ist Titel einer Kampagne der SPÖ-Frauen für die Europawahl im Juni 2004. Nach der EU-Wahl ziehen die Abgeordneten Maria Berger, Christa Prets und Karin Scheele ins Europäische Parlament ein.
  • 16. Juni: Barbara Prammer wird zur Zweiten Präsidentin des Nationalrates gewählt.
  • Gabriele Heinisch-Hosek wird SPÖ-Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin.
  • September: Unter dem Motto “Wir sagen euch: tanzt – tanzt! Vor allem aus der Reihe!” luden die SPÖ-Frauen im Hotel Favorita am 5. September 2005 zur Festveranstaltung in Erinnerung an die erste Sitzung des Frauenzentralkomitees der SPÖ nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1945.

2005 

  • Jänner: “30 Jahre Fristenregelung” ist Thema der Enquete am 15. Jänner 2005 im “ega – frauen im zentrum” gemeinsam mit den Jugendorganisationen der SPÖ.
  • September: Anlässlich des Jubiläumsjahres machen die SPÖ-Frauen mit dem Buch “Aus der dunklen in eine helle Zeit. Frauengeschichten aus den Aufbaujahren” auf die Leistungen der Frauen unmittelbar nach Kriegsende bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages aufmerksam. (Junge Frauen interviewten 65 Zeitzeuginnen aus ganz Österreich.)

2006

  • April: Die SPÖ-Frauen veranstalten die Konferenz der Sozialistischen Fraueninternationale in Wien “Strategies for preventing and combating trafficking in women”.
  • Mai: Erstmalig steht die Befreiungsfeier im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen unter dem Schwerpunkt “Frauen im Konzentrationslager”. Die SPÖ-Frauen beteiligen sich mit einer großen Frauendelegation aus ganz Österreich an der Gedenkveranstaltung.
  • Startschuss für den 1. Österreichischen Kongress der Sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen im Schloss Neugebäude in Wien-Simmering am 20. Mai 2006.
  • Bei der Nationalratswahl vom 1. Oktober 2006 wird die SPÖ mandatsstärkste Partei.
  • 30. Oktober: Mit Barbara Prammer wird erstmals eine Frau zur Ersten Präsidentin des Nationalrates gewählt.

GROSSE KOALITION 2007-2017

2007 

  • Jänner: Nach zähen Verhandlungen zur Bildung einer Regierung mit der ÖVP stellt die SPÖ wieder das Kanzleramt und tritt in Koalition mit der ÖVP. Alfred Gusenbauer wird Bundeskanzler.
  • Doris Bures wird Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst.
  • Wenige Monate nach dem Regierungswechsel werden bereits wesentliche Verbesserungen für Frauen am Arbeitsmarkt beschlossen: die Einführung eines Mindestlohnes für alle Kollektivverträge, ein Wochengeld für Freie Dienstnehmerinnen, ein Zuschlag für Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitbeschäftigung.
  • März: Ein Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel wird beschlossen.
  • Juli: 15a-Vereinbarung mit den Ländern zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze mit Schwerpunkt bei den Unter-3-Jährigen. Ein Fördervolumen des Bundes für drei Jahre von 60 Millionen Euro wird vereinbart, als Sockelbetrag der von den Ländern verdoppelt werden soll. Gefördert wird jeder zusätzliche Platz, der von einem Kind in Anspruch genommen wird. Es wurde den Ländern auch ermöglicht, in Betreuungsplätze für 3- bis 6-Jährige zu investieren sowie in die Ausbildung von zusätzlichen Tageseltern.
  • Oktober: Fixierung der Kinderbetreuungsgeld-Novelle: 3 Bezugsvarianten. Die Zuverdienstgrenze wird von 14.600 auf 16.200 Euro angehoben, die Zuverdienstgrenze zum Zuschuss (für AlleinerzieherInnen und einkommensschwache Familien) von 5.500 Euro auf 16.200 Euro. Bei den Rückforderungen muss nur mehr der die Zuverdienstgrenze übersteigende Betrag und nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden.
  • Das Budget der Interventionsstellen gegen Gewalt wird um 60 Prozent erhöht.
  • Das Budget für Frauenfördereinrichtungen wird um 13 Prozent gegenüber 2006 erhöht.

2008 

  • Juni: Aktion der SPÖ-Frauen für den Frauenfußball anlässlich der EURO 08.
  • Juli: Heidrun Silhavy wird Ministerin für Frauen, Medien und regionale Entwicklung.
  • Juli/August/September: Der Nationalratswahlkampf der SPÖ-Frauen steht unter dem Motto “Mit neuer Kraft! Für mehr Chancen, Rechte und Einkommen”. Im Zentrum stehen die Themen “soziale Sicherheit für Frauen” und “Berufstätigkeit”.
  • Oktober: Bei der Nationalratswahl 2008 wird die SPÖ wieder stimmenstärkste Partei.
  • Dezember: Erfolgreicher Abschluss der Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP. Werner Faymann wird Bundeskanzler.
    Gabriele Heinisch-Hosek wird zur Ministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst ernannt.

2009 

  • Februar: Filmpremiere der SPÖ-Frauen “90 Jahre Frauenwahlrecht sind nicht genug” im Wiener Filmcasino und Festmatinee zum 70. Geburtstag für Johanna Dohnal im Wiener Volkstheater.
  • März: In der Steuerreform 2009 (rückwirkend mit 1. Jänner 2009 wirksam), ist ein Familienpaket mit einem Gesamtvolumen von 510 Millionen Euro enthalten.
  • Juni: Der Nationalrat fixiert mit den Bundesländern den Gratis-Kindergarten für alle 5-Jährigen. Spätestens im Herbst 2010 müssen alle Bundesländer kostenlose Plätze für alle 5-Jährigen anbieten.
  • Nach der EU-Wahl 2009 ziehen die weiblichen Abgeordneten Evelyn Regner und Karin Kadenbach ins Europäische Parlament ein.
  • Juli: Das Familienrechtspaket passiert den Nationalrat. Verbesserungen für Patchworkfamilien. Der staatliche Unterhaltsvorschuss wird beschleunigt. Bisher zahlte die öffentliche Hand erst nach einem erfolglosen Exekutionsversuch gegen den Schuldner, künftig schon nach Einbringen eines gerichtlichen Exekutionsantrages. Zudem werden einige Familienrechtspassagen aus dem 1811 erlassenen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gestrichen. Darunter Paragrafen über “Morgengabe”, “Witwengehalt” und die Bestimmung, dass “Personen, welche des Ehebruches, oder der Blutschande gerichtlich geständig oder überwiesen sind” vom Erbrecht ausgeschlossen werden.

2010 

  • Jänner: Mit dem einkommensabhängigen Kindergeld ist es der SPÖ gelungen, eine langjährige Forderung für die Familien durchzusetzen, die 2010 Realität geworden ist. Eltern können künftig aus fünf Varianten wählen, wobei neben vier Pauschalvarianten seit 1. Jänner 2010 die Möglichkeit eines einkommensabhängigen Kindergelds beantragt werden kann. Diese zusätzliche Flexibilisierung eröffnet Familien mehr Möglichkeiten und Frauen mehr Chancen, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen.
  • Das einkommensabhängige Kindergeld bringt für Frauen und Familien zwei zentrale Vorteile: Einerseits ist es nun finanziell attraktiver, die Babypause deutlich kürzer zu gestalten, wodurch der berufliche Wiedereinstieg erleichtert wird. Und andererseits kann nun den Wünschen vieler Väter, ebenfalls eine Zeit lang beim Kind zu bleiben, leichter nachgekommen werden, da das Familieneinkommen bei der einkommensabhängigen Variante nicht dramatisch sinkt, wenn der Vater in Karenz geht.
  • Jänner: Seit 1. Jänner 2010 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Der wichtigste Punkt im Gesamtpaket EPG ist die Absicherung der PartnerInnen in vielen Rechtsbereichen, wie Sozialversicherung, Pensionsrecht, Fremdenrecht, Ausländerbeschäftigungsgesetz uvm. Somit liegt Österreich im Mittelfeld, was die rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anlangt.
  • Juni: Einigung zwischen Regierung und Sozialpartnern bei der Einkommenstransparenz. Ab 1. Jänner 2011 müssen Betriebe die durchschnittlichen Einkommen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offenlegen. Die Einkommenstransparenz wird in einem Stufenplan umgesetzt. In einem ersten Schritt sind die Einkommensberichte in Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Diese ersten Berichte werden im 1. Quartal 2011 für das Jahr 2010 vorgelegt. In den Folgejahren wird die Berichtspflicht stufenweise ausgeweitet – je nach Größe der Unternehmen.
  • Juli: Am Bundesparteitag 2010 wird der Quotenantrag einstimmig beschlossen. Ab sofort ist im Statut der SPÖ festgeschrieben, dass die SPÖ bei der Erstellung der Wahllisten das Reißverschlussprinzip einhalten muss. Das bedeutet, dass hinter einem Mann auf den nächsten Platz eine Frau gereiht werden muss und umgekehrt. Darüber hinaus bestimmt nun die jeweilige Frauenorganisation die Erstellung der Listen mit. Und wenn jemand ausscheidet, rücken so lange Frauen nach, bis die Quote von 40 Prozent erreicht ist. Erfüllen Listen auf Bezirksebene nicht die Quote, so muss das Land ausgleichen. Das Gleiche gilt für die Landes- und Bundesebene. Außerdem werden ein verpflichtender Quotenbericht und verstärkte Kontroll- und Berichtspflichten eingeführt – wenn die Quote nicht erfüllt ist, müssen sich die Verantwortlichen öffentlich rechtfertigen und Frauenförderpläne vorlegen.
  • September: Mit 1. September tritt die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien, Salzburg und Niederösterreich in Kraft. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung schafft ein bundesweit einheitliches Mindestniveau zur Armutssicherung. Für alleinerziehende Mütter und Väter wird die Mindestsicherung deutliche Verbesserungen bringen. Sind bisher Alleinerziehende in den meisten Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie künftig in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung denselben Betrag wie eine alleinstehende Person. Auf diesem Weg wird dem besonders hohen Armutsrisiko dieser Personengruppe entgegengewirkt.
  • Umsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahres für alle 5-Jährigen.

2011 

  • Jänner: Seit 1. Jänner 2011 haben öffentlich Bedienstete die Möglichkeit, einen Papamonat in Anspruch zu nehmen. Im Detail heißt das, dass Väter im Öffentlichen Dienst auf den Papamonat einen Rechtsanspruch haben. Der Papamonat ist eine unbezahlte Karenz, die maximal vier Wochen dauert. Der Papamonat muss während des Mutterschutzes (also innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt) bezogen werden.
  • März: Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (Gesetz liegt beim BMASK) ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle ist Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in der EU. Die Novelle beinhaltet u.a. auch, dass in Stelleninseraten in Zukunft Kollektivvertrag und Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden müssen.
  • März: Der Ministerrat beschließt eine Frauenquote für Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen. Zuerst sollen bis ins Jahr 2013 25 Prozent und dann bis ins Jahr 2018 35 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein. Dieser Quotenstufenplan gilt für die Aufsichtsräte der Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Sollte bis 2018 der 35-Prozent-Anteil an Frauen nicht erreicht worden sein, ist im Ministerratsvortrag verankert, dass weitere gesetzliche Maßnahmen eingeleitet werden.
  • Mai: Ausbau der Kinderbetreuung. Die Fortsetzung der Anstoßfinanzierung wird beschlossen. In den letzten drei Jahren sind über 24.000 Betreuungsplätze und rund 9.000 Jobs geschaffen worden. Die Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen konnte dadurch um 5,3 Prozentpunkte und die Quote bei den Über-3-Jährigen um 6,5 Prozentpunkte seit 2007 verbessert werden. Damit ist das Barcelona-Ziel bei den 3- bis 6-Jährigen (Ziel: 90%, aktuell: 91,4%) bereits erreicht.

2012 

  • Am 1. Jänner 2012 tritt das “Bundesgesetz über die gendergerechte Textierung der österreichischen Bundeshymne” in Kraft. Damit wird die von Paula Preradovic gedichtete Bundeshymne im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit geändert. (Nunmehr heißt es statt “Heimat bist du großer Söhne” in Strophe eins “Heimat großer Töchter und Söhne”. In der dritten Strophe werden die “Bruderchöre” durch “Jubelchöre” ersetzt.)
  • Neuerungen beim PendlerInnenpauschale bringen Verbesserungen für Frauen und Menschen mit geringem Einkommen.
  • Ausweitung der Pflegefreistellung:
    Künftig sind auch leibliche Eltern, die nicht mit dem Kind im Haushalt leben, Patchwork-Eltern und Regenbogen-Eltern erfasst.

2013 

  • Seit 1. Februar gilt das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz. Es bringt Neuerungen u.a. im Bereich der Obsorge, des Kontaktrechts (Besuchsrechts) und des Namensrechts.

Obsorge

  • Können sich die Eltern nach einer Scheidung oder Trennung in der Frage der Obsorge nicht einigen, dann entscheidet das Gericht.
  • Neu ist, dass das Gericht in Obsorge-Streitfällen – sofern es dem Kindeswohl entspricht (z.B. keine Gewalt im Spiel) – eine “Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung” (“Abkühlphase”) anordnet. Das heißt konkret: Die bisherige Obsorgeregelung bleibt für 6 Monate vorerst aufrecht. Die Details des Kontaktrechts (Besuchsrechts), die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die Unterhaltsleistung müssen für die Phase allerdings gleich geregelt werden (entweder zwischen den Elternteilen vereinbart oder – bei Uneinigkeit – vom Gericht festgelegt). Nach Ablauf der 6 Monate entscheidet das Gericht endgültig über die Frage der Obsorge. Es kann dabei einen Elternteil alleine mit der Obsorge betrauen. Es kann aber auch – und das ist neu – beide gemeinsam mit der Obsorge betrauen, wenn es dem Kindeswohl entspricht und die Phase gezeigt hat, dass es funktionieren kann. Die Frist von 6 Monaten kann bei Bedarf vom Gericht auch verlängert werden.
  • Mit der Obsorge eines unehelichen Kindes ist die Mutter allein betraut.
  • Neu ist, dass der ledige Vater die gemeinsame oder die alleinige Obsorge bei Gericht (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen kann. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht. Auch in diesem Fall hat das Gericht – sofern es dem Kindeswohl entspricht – eine “Abkühlphase” anzuordnen.
  • Im Einvernehmen können Mutter und Vater eine gemeinsame Obsorge von unehelichen Kindern vor dem Standesamt oder dem Pflegschaftsgericht vereinbaren.

Ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen.

  • Eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bringt eine qualitative, differenzierte Verbesserung für den Gewaltschutz von direkt betroffenen Kindern und eine präzisere Gefährdungseinschätzung des Gefährders durch die Polizei.
  • Als eines der ersten Länder übergibt Österreich die Ratifikationsurkunde der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Straßburg. Die Konvention ist das erste international rechtsverbindliche Instrument, das einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft (Gewaltprävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung, Aufenthalt, internationale Zusammenarbeit).
  • Mit einer Notwohnung wird Betroffenen von Zwangsheirat Schutz und Betreuung geboten.

2014 

  • Gewaltschutz
    Der Nationale Aktionsplan zum Schutz vor Gewalt an Frauen wird im Ministerrat beschlossen – eines der Ziele ist die bessere Bekanntmachung von Hilfsangeboten wie etwa
    der kostenlosen Frauenhelpline,
    der fem:HELP-App
    oder der großangelegten Kampagne GewaltFREI leben.
    Verhinderung von (schwerer) Gewalt an Frauen, die gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert (Gesamtbudget von 400.000 Euro, davon 80% EU-Anteil, 20% BMBF-Anteil) sowie vom Frauenministerium koordiniert wurde.
    Weiters sieht der Nationale Aktionsplan Projekte zur Bewusstseinsbildung und Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen und Mädchen an Schulen vor, inklusive Informationsmaterial für Lehrkräfte sowie Workshops für Jugendliche.
  • Die Regierung beschließt in einer großen Ausbauoffensive, insgesamt eine dreiviertel Milliarde in Kinderbetreuung und Ganztagsschulen zu investieren.
  • Doris Bures wird nach dem Tod von Barbara Prammer (+2.8.2014) zur Ersten Präsidentin des Nationalrates gewählt (2.9.2014).
  • November: Ein Aktionsplan für Frauengesundheit sieht Angebote für alle Altersgruppen vor (Präsentation im Mai 2017).

2015 

  • Seit 2015 gilt ein neuer Grundsatzerlass Sexualpädagogik, der im Vorfeld heftig umstritten war.
  • Gesundheit
    Zu Beginn des Jahres wird das Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen. Damit wird klar determiniert, unter welchen Bedingungen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung möglich ist. Das dezidierte Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot sorgt dafür, dass Leihmutterschaft verboten ist. Ebenso eingebunden ist die Möglichkeit der Eizellenspende unter strengen Voraussetzungen. Die Diskriminierung in Bezug auf den Erhalt der Samenspende wurde beseitigt. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, lesbischen Paaren der Erhalt der Samenspende ermöglicht.
  • Die rechtliche Absicherung von Pflegeeltern wird im Ministerrat beschlossen. Damit haben Eltern, die Pflegekinder unentgeltlich und ohne Adoptionsabsicht oder -möglichkeit aufnehmen, Anspruch auf Karenz.
  • UG-Novelle 2015: Die Frauenquote in den Kollegialorganen der Universitäten wird von 40 auf 50 Prozent angehoben. Damit wird die Position von Frauen im wissenschaftlichen Betrieb gestärkt.

2016

  • Gewaltschutz:
    Ab 1.1.2016 gilt die Strafgesetzbuchnovelle, mit der sexuelle Belästigung ein Straftatbestand wurde. Auszugsweise sind folgende Punkte enthalten:
  • Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung ist strafbar.
  • Ein „Nein“ muss genügen: Wenn ein Täter eine sexuelle Handlung zwar ohne Drohung oder Gewalt setzt, aber trotzdem gegen den erkennbaren Willen des Opfers, ist das strafbar.
  • Die Opferrechte bei der Diversion wurden gestärkt.
  • Ein Erschwernisgrund „Gewalt in der Familie“ wurde eingeführt.
  • Die Strafen für qualifizierte Körperverletzungen wurden erhöht.
  • „Verschleppt werden“ ins Ausland zum Zweck der Zwangsverheiratung wird bestraft.
  • Cybermobbing wurde als Tatbestand eingeführt.
  • Frauen profitieren von der Steuerreform. Die Steuergutschrift für nicht-steuerpflichtige Einkommen wird auf 400 Euro mehr als verdreifacht. Der Eingangssteuersatz wird auf 25 Prozent gesenkt.
  • Ab 1.1.2016 gilt auch die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte. Plant ein Unternehmen, eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten, um auch innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können.
  • Homosexuelle Paare können Fremdkinder adoptieren, seit 2013 war immerhin schon die Stiefkindadoption erlaubt. Damit wird im Bereich Adoption Gleichstellung erlangt.
  • Dank einer Änderung im Personenstandsrecht können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft auch am Standesamt schließen und einen gemeinsamen Familiennamen tragen.
  • Für den Ausbau ganztägiger Schulformen werden zusätzlich 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Mit der Umbildung der Bundesregierung wird Sabine Oberhauser mit 1. Juli 2016 Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.

2017

  • Die Anhebung der Mindestpension bei langer Versicherungsdauer kommt Frauen in hohem Maße zugute.
  • Der Frauenanteil in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen ist auf mehr als 40 Prozent gestiegen.
  • Das Kinderbetreuungsgeldkonto bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern.
  • 8. März 2017: Pamela Rendi-Wagner wird Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.
  • Erstmals gibt es für die Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst einen bezahlten Papa- bzw. Babymonat.
  • Die Abschaffung des Pflegeregresses bringt Gerechtigkeit und Sicherheit für 40.000 Familien.
  • Eine neue Beratungsstelle gegen Hass im Netz unterstützt Betroffene von Hass im Internet. Gerade Frauen sind häufig von Hass im Netz betroffen.
  • Mai 2017: Präsentation des Aktionsplans Frauengesundheit im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.
  • Beschluss im Bundesrat zur Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Damit wird ein wichtiger Schritt für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen geschaffen.
  • Im neu konstituierten Nationalrat erreicht die SPÖ einen Frauenanteil von über 46 Prozent. Das ist ein Ergebnis konsequenter Frauenpolitik und zeigt, dass die Quote und das verschärfte Statut wirken.
  • Doris Bures wird zur Zweiten Präsidentin des Nationalrats gewählt (9.11.2017).
  • Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist ab 1. Jänner 2019 die Ehe für alle zu öffnen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare erreicht.

TÜRKIS-BLAUE KOALITION DEZEMBER 2017 BIS MAI 2019

2018

  • Ab Jänner 2018 gilt eine 30-Prozent-Frauenquote im Aufsichtsrat für Betriebe mit über 1.000 MitarbeiterInnen und börsennotierte Unternehmen. Bei Nicht-Beachtung droht der „leere Stuhl“, ein Sitz im Aufsichtsrat wird nicht besetzt.
  • Frühjahr: Die türkis-blaue Regierung kürzt breitflächig Förderungen von Vereinen, die das Frauenministerium teilweise seit den 1970er Jahren unterstützt, was über frauenpolitisch engagierte Kreise hinaus hohe Wellen schlägt.
  • Frauen*Volksbegehren (1.-8. Oktober 2018)
    Auch mehr als 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren (1997) gibt es noch immer viele ‘Baustellen’ in der Frauenpolitik. Die SPÖ-Frauen machten bereits seit 2017 für das Frauen*Volksbegehren 2018 mobil und riefen alle Österreicherinnen und Österreicher auf, es zu unterschreiben. Viele Forderungen des Frauen*Volksbegehrens sind zentrale Anliegen der SPÖ-Frauen, wie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, „Mehr Macht und Teilhabe in der Gesellschaft“ sowie „Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt“.
    Die türkis-blaue Regierung, allen voran Frauenministerin Bogner-Strauß (ÖVP), verhielt sich ablehnend gegenüber der Initiative.
    Knapp eine halbe Million Menschen haben das Frauen*Volksbegehren unterschrieben. Das ist ein sehr gutes Ergebnis und ein klarer Handlungsauftrag für die Regierung. Die SPÖ-Frauen erwarten daher eine ernsthafte Auseinandersetzungen aller Parteien mit den Forderungen des Frauen*Volksbegehrens im Parlament, denn dessen Erfolg verdeutlicht den nach wie vor gegebenen Handlungsbedarf, die Gleichstellung voranzutreiben.

INTERIMSREGIERUNG (EXPERTiNNENREGIERUNG)
UNTER BUNDESKANZLERIN BRIGITTE BIERLEIN
JUNI 2019 BIS JÄNNER 2020

2019 

  • Ab August 2019 werden Karenzzeiten voll angerechnet. Das bedeutet höhere Löhne. Eltern, die in Karenz waren, rücken rascher im Gehaltsschema auf. Auch andere Benachteiligungen werden beseitigt. Die volle Anrechnung auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche wirkt sich auch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, auf die sechste Urlaubswoche, auf Kündigungsfristen und auf die Höhe der Pension aus.
  • Rechtsanspruch auf Papa-/Babymonat
    Viele Eltern wollen sich die Kinderbetreuung gerecht teilen. Sie dürfen nicht vom Goodwill der Arbeitgeber abhängig sein. Väter haben künftig das Recht, einen Monat nach der Geburt eines Kindes bei der Partnerin und dem Neugeborenen zu Hause zu bleiben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche PartnerInnen. Damit wird ein wichtiger Anreiz für mehr Väterkarenz geschaffen. Nur mit einer fairen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit werden die Löhne von Frauen steigen.
  • Ab 2019 wird es für einen Frauenanteil, der über eine 40-Prozent-Quote hinausgeht, eine höhere Klubförderung geben. Das Ziel der SPÖ-Bundesfrauen bleibt ein Frauenanteil im Parlament von 50 Prozent: Es ist höchste Zeit für Gleichberechtigung; das Parlament hat hier eine wichtige Vorbildwirkung.

2020 

  • Ab Jänner 2020 werden alle Pflegestufen erhöht und jährlich an die Inflation angepasst. Mit der Erhöhung des Pflegegeldes ist ein erster Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit gelungen. Die SPÖ hat ein Konzept für die Pflege vorgelegt, das eine gute Pflege für alle sicherstellt, mehr Unterstützung für Angehörige bietet und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte beinhaltet.

Quelle
www.frauen.spoe.at