Vom 3. bis 10. April 2002 wurde in Österreich das „Sozialstaats-Volksbegehren“ durchgeführt. Es wurde von 12,20% der Wahlberechtigten (717.102 Personen) unterstützt.
Der Text des Volksbegehrens
Die UnterzeichnerInnen begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:
Dem Art 1 („Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“) wird ein Absatz 2 angefügt.
Dieser lautet:
„Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.
Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.
Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten.“
Aus dem Bericht über die Arbeit des Bundesfrauenkomitees im Jahrbuch des 37. ordentlichen Bundesparteitages der SPÖ, Wien: 2002
„Sozialstaatsvolksbegehren
Die Sozialdemokratinnen Österreichs kündigten in einer Pressekonferenz im Februar 2002 ihre Unterstützung für das Sozialstaatsvolksbegehren an. Gerade Frauen sind von den Kürzungen im sozialen Bereich betroffen. Gerade für Frauen ist es wichtig, dass Sozialstaat und Chancengleichheit in der Verfassung verankert sind. Ein Sozialstaat soll folgenden Punkten gerecht werden: Rahmenbedingungen, die die Benachteiligung von Frauen und ihre Ursachen bekämpfen und überwinden helfen; gesellschaftliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern; eigene soziale Absicherung für alle Frauen; berufliche Gleichstellung; Vorhandensein der benötigten öffentlichen Einrichtungen; Beratungsstellen in ganz Österreich sowie Förderung frauenspezifischer Gesundheitszentren.“
Nähere Information zum Sozialstaatsvolksbegehren
Parlamentarische Behandlung des Sozialstaatsvolksbegehrens siehe Website des österreichischen Parlaments
Statistisches Material
Website des Innenministeriums (BMI) – Sozialstaats-Volksbegehren